Schulpflichtige Kinder 2019/20
Schulpflichtigalle Kinder, die zwischen dem 01.10.12 und dem 30.09.13 geboren wurden
Einschulung - Welche Kinder sind schulpflichtig?
"(1) Mit Beginn des Schuljahres werden alle Kinder schulpflichtig,
- die bis zum 30. Juni sechs Jahre alt werden,
- die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September sechs Jahre alt werden und deren Erziehungsberechtigte den Beginn der Schulpflicht nicht auf das kommende Schuljahr verschieben,
- [...]
- die bereits einmal [...] von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt wurden." (Art. 37 BayEUG)
Informationen zu Neuerungen des Einschulungsverfahrens für das Schuljahr 2019/20
Kinder, die vom 1. Juli bis 30. September 2019 sechs Jahre alt werden, können schulpflichtig werden. Es gibt einen Einschulungskorridor.
Diese Kinder durchlaufen das Anmelde- und Einschulungsverfahren an unserer Schule ebenso wie alle anderen Kinder. Für die Eltern ergeben sich keine Änderungen.
Auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse aus dem Schulspiel und den Gesprächen mit den Kindergärten berät die Schule die Erziehungsberechtigten in einem persönlichen Gespräch und spricht eine Empfehlung aus.
Die Erziehungsberechtigten entscheiden dann, ob ihr Kind bereits zum Schuljahr 2019/20 eingeschult werden soll oder erst im darauffolgenden Jahr. Wenn die Erziehungsberechtigten die Einschulung zum Schuljahr 2019/20 nicht möchten, teilen Sie uns dies bis zum 03.04.2019 (Tag der Schuleinschreibung) schriftlich mit. Ansonsten kommen Sie mit Ihrem Kind bitte zur Schuleinschreibung.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an uns.