Übertritt und Schulwechsel
So geht die Schulkarriere weiter - Alles zum Übertritt von der Grundschule an die weiterführenden Schulen, alle Regelungen zu Übertritten an andere Schulen
Die erste Schulwahl nach der Grundschule bedeutet keine abschließende Entscheidung über die schulische Laufbahn des Kindes. Das bayerische Schulsystem eröffnet jeder Schülerin und jedem Schüler einen individuellen Bildungsweg. Im Laufe eines Schullebens können sich Leistungen von Kindern und Jugendlichen ändern. Jeder Schüler erhält deshalb regelmäßig die Möglichkeit, seinen Bildungsweg neuen Gegebenheiten und Zielen anzupassen. Dies vermeidet Unter- oder Überforderung und macht den Schulerfolg wahrscheinlich. Alle Schulen in Bayern bieten mehrere Möglichkeiten, um Schulabschlüsse zu erreichen. Grundsätzlich gilt: Mit jedem erreichten Abschluss steht der Weg zum nächsthöheren schulischen Ziel offen. Nach dem Prinzip der Durchlässigkeit ermöglicht jede weiterführende Schule den mittleren Schulabschluss.
Notenschnitte für den Übertritt
Die Notenschnitte für den Übertritt errechnen sich aus den Leistungen in Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht. Anfang Mai wird dafür ein Übertrittszeugnis ausgestellt.
Übertritt an die Realschule: bis 2,66 möglich oder ab 3,0 mit bestandenem Probeunterricht.
Übertritt an das Gymnasium: bis 2,33 möglich oder ab 2,66 mit bestandenem Probeunterricht.
Übertritt an die Mittelschule: ab 3,0
Die Jahrgangsstufe 4 in der erweiterten Übertrittsphase
Beratungsangebot
In Jahrgangsstufe 4 führen die Grundschule und die weiterführenden Schularten Mittelschule, Realschule und Gymnasium Informationsveranstaltungen zu den jeweils angebotenen Bildungswegen bzw. den jeweiligen Schulprofilen und -schwerpunkten durch.
Für Einzelberatungen in Fragen der Schullaufbahn stehen Ihnen auch folgende „Übertrittslotsen“ je Schulart zur Verfügung
Für die Schulart Mittelschule: Frau Susanne Hoppe, Beratungslehrkraft
Beratungszentrum Erding Ost, Josef – Martin – Bauer Str. 14, 84405 Dorfen,
Tel.: 08081/6048680
Für die Schulart Realschule: Herr Jochen Schweitzer, Mädchenrealschule Erding
Sprechstunde: Mittwoch, 09:45 - 10:30 Uhr oder Donnerstag, von 12:20 - 13:05
Bitte melden Sie sich per Telefon oder Email zur Sprechstunde an.
Tel.: 08122 / 95 90 6-21 08
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Für die Schulart Gymnasium: Frau StRin Ivonne Brosow
Sie ist zuständig für allgemeine Informationen sowie für Einzelberatungen von Eltern und Schülern in allen Fragen der Schullaufbahnberatung (Wechsel der Schulart, Wahl von Fächern und Kursen, anzustrebende Abschlüsse). Sie können telefonisch über das Sekretariat einen Termin vereinbaren (Tel. 08122 9776-0) oder Sie schreiben eine Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Erhöhung der Transparenz und Reduzierung des Leistungsdrucks
Das weiterentwickelte Übertrittsverfahren sieht für die Jahrgangsstufe 4 Richtzahlen für Leistungsnachweise und die vorherige Ansage von Terminen für Leistungsnachweise vor. Außerdem wird eine stärkere Ausweisung von prüfungsfreien Lernphasen ermöglicht.
Schriftliche Zwischeninformation zum Leistungsstand in Jahrgangsstufe 4
Die schriftliche Zwischeninformation über den aktuellen Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler Anfang Januar ermöglicht es den Eltern, frühzeitig Förderbedarf zu erkennen und gemeinsam mit den Lehrkräften geeignete Fördermaßnahmen zu besprechen.
Übertrittszeugnis mit Schullaufbahnempfehlung
Anfang Mai erhalten alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 ein Übertrittszeugnis.
Es enthält:
• die Jahresfortgangsnoten in allen Fächern,
• die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachunterricht,
• eine Bewertung des Sozial- sowie des Lern- und Arbeitsverhaltens,
• eine zusammenfassende Schullaufbahnempfehlung, in der die derzeitige Eignung für den weiteren Bildungsweg festgestellt wird.
Damit wird sichergestellt, dass alle Erziehungsberechtigten Kenntnis über die Bildungswegeignung ihres Kindes haben.
Übertritt an die weiterführenden Schularten
Liegt eine entsprechende Schullaufbahnempfehlung vor, können die Schülerinnen und Schüler unmittelbar nach dem Besuch der Jahrgangsstufe 4 der Grundschule in die Jahrgangsstufe 5 der jeweiligen weiterführenden Schulart übertreten.
Eine ausführliche PDF-Datei, die viele Antworten auf Ihre Fragen hinsichtlich des Übertritts an die weiterführende Schule nach der 4.Klasse gibt, wurde von der Schulberatungsstelle Oberbayern angefertigt.
>> PDF: Häufig gestellte Fragen zum Übertritt an weiterführende Schulen
Übertritt an die weiterführenden Schularten nach Besuch des Probeunterrichts
Schülerinnen und Schüler, die im Übertrittszeugnis der Jahrgangsstufe 4 keine entsprechende Schullaufbahnempfehlung für die gewünschte weiterführende Schulart erhalten haben, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten - unabhängig von den in der Grundschule erreichten Noten - am Probeunterricht des Gymnasiums bzw. der Realschule teilnehmen.
Der Probeunterricht wird in den beiden Fächern Deutsch und Mathematik abgehalten. Neben den landesweit zentral gestellten schriftlichen Aufgaben werden auch mündliche Leistungen bewertet. Der Probeunterricht ist bestanden, wenn in einem Fach mindestens die Note 3 und im anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht wird. Den Erziehungsberechtigten wird das Ergebnis des Probeunterrichts mit Begründung mitgeteilt.
Nach Bestehen des Probeunterrichts können die Schülerinnen und Schüler in die Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums bzw. der Realschule übertreten.
Stärkung der Elternverantwortung im Probeunterricht bis zur pädagogisch vertretbaren Grenze
Wird der Probeunterricht nicht bestanden, können Schülerinnen und Schüler dennoch in die Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums bzw. der Realschule übertreten, wenn die Erziehungsberechtigten dies wünschen. Voraussetzung ist, dass die Schülerinnen und Schüler im Probeunterricht mindestens in beiden Fächern die Note 4 erreicht haben. Die Elternverantwortung wird hierdurch nachhaltig gestärkt.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.km.bayern.de/uebertritt
Sprengelschulen
Nach derzeitigem Stand sind vom Landratsamt für die einzelnen Wohnorte folgende weiterführenden Schulen nach der 4. Jahrgangsstufe vorgesehen. Bitte öffnen Sie dazu das folgende Dokument: Information zu Sprengelschulen.